AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen von jutta vollmer Immobilien
§ 1 – Doppeltätigkeit
jutta vollmer Immobilien ist berechtigt für jeweils beide Seiten provisionspflichtig tätig zu sein oder im Rahmen einer Vermittlung zu werden.
§ 2 – Angaben zu Objekten
Alle Angaben zu Grundstücken und Immobilien sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber übermittelt wurden. jutta vollmer Immobilen übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben.
§ 3 – Vorkenntnis und Mitteilungspflicht
Sollte das von jutta vollmer Immobilien angebotene oder nachgewiesene Objekt dem Vertragspartner bereits bekannt sein, so hat er dies jutta vollmer Immobilien unverzüglich mitzuteilen und auf Nachfrage zu belegen.
§ 4 – Vertraulichkeit
Exposees, Dokumente oder Informationen, die ein Vertragspartner zu einem Objekt erhält sind vertraulich und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Zuwiderhandlung können Provisions- oder Schadenersatzansprüche ausgelöst werden.
§ 5 – Mitwirkungspflichten
Der Vertragspartner hat jutta vollmer Immobilien alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für eine Vermittlung erforderlich oder relevant sind. Ebenso ist sicherzustellen, dass bei Bedarf und nach Absprache Besichtigungen ermöglicht werden und der Zugang zu den betreffenden Grundstücken und Räumlichkeiten gewährleistet ist.
§ 6 – Provisionsanspruch
Die vereinbarte Provision ist an jutta vollmer Immobilien zu bezahlen, wenn der Kauf- oder Mietvertrag durch Nachweise oder Vermittlung von jutta vollmer Immobilien zustande gekommen ist. Bei Exklusivverträgen wird die Provision auch fällig, wenn ein Verkauf oder eine Vermietung ohne weiteres Mitwirken von jutta vollmer Immobilien zustande kommt. Der Provisionsanspruch bleibt bestehen, auch wenn der Kauf- oder Mietvertrag durch Rücktritt oder Rückabwicklung einer oder beider Parteien aufgehoben wird, sofern dies nicht durch jutta vollmer Immobilien zu verantworten ist.
§ 7 – Provisionshöhe
Sofern nicht anders vereinbart beträgt die Provision bei Verkäufen 3,57% (inkl. 19% MwSt) vom vereinbarten Kaufpreis. Die Provision kann unabhängig von jeweils beiden Parteien (Verkäufer und Käufer) erhoben werden. Bei Wohnimmobilien, wie Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen, wird die Provision gleichermaßen vom Verkäufer, wie auch vom Käufer erhoben. Bei Vermietungen beträgt die Provision 3,57 Monats-Kaltmieten (inkl. 19% MwSt). Sie wird vom Vermieter erhoben.
§ 8 – Datenweitergabe
jutta vollmer Immobilien speichert und verarbeitet auch personenbezogene Daten, die das jeweilige Vertragsverhältnis betreffen. Diese Daten werden an die jeweils andere Vertragspartei weitergegeben, insofern dies für die Erfüllung der Vermittlungstätigkeit und den späteren Abschluss erforderlich ist.